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Businessplan Vorlage Konzept und Muster für Zeitarbeit

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Kurzübersicht

Hier erhalten Sie Ihren Businessplan für die Gründung eines Zeitarbeit/ Personalleasing Unternehmen.

Zudem erhalten Sie von uns als Gründungsgeschenk  unsere vielfach bewährte Kassenbuch-Software zum download mit aktuellen Freischaltschlüssel kostenlos.

Auf Wunsch senden wir Ihnen den Business Plan auch als CD-Version per Post zu.

Bezahlen Sie dabei bequem per PayPal, Kreditkarte oder  per Vorkasse.

Die Konzepte wurden von der EWU Dr. Wallberg & Partner GmbH erstellt, welche seit dem Jahr 1990 als Unternehmnsberatung und Gründercoach arbeitet.

Sie erhalten bei und detailierte Konzepte welche einfach zu bearbeiten sind und den Standards von Banken sowie den Vorgaben der Agentur für Arbeit (Arbeitsamt) entsprechen.

Businessplan Vorlage Konzept und Muster für Zeitarbeit

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Details

Sie erhalten in dem Konzept einen Überblick über die Branche und erhalten Informationen was Sie bei der Gründung beachten sollten.

Zudem erstellen Sie ein aussagefähiges Existenzgründungskonzept welches alle geforderten Punkte enthält.

Durch die Hinweise, Branchenzahlen und dem ausführlichen aber leicht zu bearbeitenden Finanzteil stellen Sie Ihr Geschäftsvorhaben überzeugend dar.

Möchten Sie auch einen eigenen Online-Shop wie z.B. dieser bei dem Sie gerade einkaufen?

Gern beraten wir Sie in der Richtung des Online-Handel und Marketing. Wir besprechen mit Ihnen wie Sie Ihre Produkte am bestem am Markt platziere und zeigen Ihnen Wege zu einem ordentlichen Einkommen.

Wir vergleichen mit Ihnen die verschiedenen Plattformen auf Nutzen und Leistung und geben Ihnen den Überblick mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

Für die Beratung haben wir ein Team zusammengestellt welches aus dem Bereich der Unternehmensberatung und dem Bereich unserer Softwareabteilung für Sie mit Rat und Tat behilflich ist.

Hier kurz noch ein Auszug zum Businessplan:

Zeitarbeit / Personalleasing

Die fünf größten Unternehmen (Randstad, Persona, Adecco, Manpower, DIS) teilen sich etwa 25 Prozent des Marktes (2006). Bei diesen Branchenriesen machen mittlerweile Zusatzdienstleistungen wie z.B. externe Lohnbuchhaltung rund ein Fünftel des Unternehmensumsatzes aus. von 2006 auf 2007 stieg deren Umsatz insgesamt um ein knappes Drittel auf rund 3 Mrd. EUR.

Bei der Zeitarbeit handelt es sich nicht um Arbeitsvermittlung: Der Zeitarbeitsunternehmer ist alleiniger Arbeitgeber des Leiharbeiters und trägt daher alle Pflichten und Risiken des normalen Arbeitgebers. Die Stundenkosten eines überlassenen Arbeitnehmers liegen für die entleihende Firma zwar deutlich höher als die einer angestellten Aushilfskraft, dafür entfallen jedoch sämtliche Lohnnebenkosten und alle anderen Aufwendungen wie Kosten für Anwerbung, Auswahl, Personalverwaltung, Lohnabrechnung und auch die Einarbeitungszeit, denn von einem Zeitarbeitsunternehmen werden versierte Mitarbeiter erwartet.


Bei der Zeitarbeit handelt es sich um sozial geschützte und voll abgesicherte Arbeitsverhältnisse. Dem Entleiher steht das Zeitpersonal kurzfristig zur Verfügung und kann ebenso kurzfristig wieder freigestellt werden. Die Arbeitgeberrisiken liegen beim Zeitarbeitsunternehmen. Gegenüber früheren Jahren nehmen auch mehr und mehr kleinere Betriebe die Angebote der Zeitarbeitsunternehmen wahr.

Rohertragsrechnung in der Zeitarbeit:
Das rechnerische Betriebsergebnis vor Steuern liegt für die Branche im Schnitt bei 12,1 % vom Nettoumsatz.
Der Rohertrag ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Stundenlohn, den der Arbeitnehmer erhält, (z.B. 7,50 EUR) und dem Preis pro Stunde der dem Kunden in Rechnung gestellt wird, (z.B. 17,50 EUR). Daraus werden neben sowie den Betriebsausgaben des Verleihers alle Sozialleistungen und Versicherungsbeiträge der Beschäftigten sowie das nicht unerhebliche Einsatzrisiko bezahlt. (Falls Sie für ihre Arbeitnehmer keine Einsatzstelle finden, tragen Sie die Fortzahlungspflicht und kommen aus den mit den Arbeitnehmern geschlossenen Verträgen nur mit fristgerechter Kündigung heraus.)
Je qualifizierter die verliehenen Mitarbeiter, desto höher die Margen für die Zeitarbeitsfirma. Aus der Praxis kommt der Hinweis, dass Auftraggeber die Zahlungsziele gegenüber dem Entleiher gerade bei wenig qualifizierten Arbeitskräften länger hinauszögern als im qualifizierten Segment.

Zulassungsvoraussetzung:
Für die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeitervermittlung) ist eine Erlaubnis erforderlich. Antragsteller müssen grundsätzlich über die erforderliche Seriosität/ Zuverlässigkeit verfügen. Hierzu gehören eine entsprechende Betriebsorganisation, die Einhaltung der Vorschriften des Sozialversicherung- und Lohnsteuerrechts und des Arbeitsschutzes.
Zur Sicherstellung der Lohn- und Gehaltszahlungen ist eine Liquidität / Bonität in Höhe von 2.000 € je beschäftigten Leiharbeitnehmer, mindestens 10.000 € erforderlich. Für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung und Verlängerung der Erlaubnis wird vom Antragsteller eine Gebühr erhoben. Sie beträgt für die Erteilung oder Verlängerung einer befristeten Erlaubnis 750 €, für die Erteilung einer unbefristeten Erlaubnis 2000 €.
Erlaubnis:
Nach § 2 des Arbeitnehmerüberlassungs-Gesetzes (AÜG) auf schriftlichen Antrag bei der zuständigen Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit; die Berechtigung ist auf ein Jahr befristet und wird um ein weiteres Jahr verlängert, wenn die Behörde die spätestens drei Monate vor Ablauf beantragte Verlängerung nicht ablehnt.

Risiko

Das Insolvenzrisiko der Zeitarbeitsfirmen liegt (laut Creditreform) zweieinhalb Mal so hoch wie im Durchschnitt aller Branchen. Die Krise der Jahre 2002/03 überstanden beispielsweise eher die Verleiher, die sich auf kaufmännisches Personal oder Fach- und Führungskräfte spezialisiert haben. Diesen Firmen schadet nach Experteneinschätzung auch die Einführung des Branchentarifvertrags am wenigsten, liegen ihre Stundenlöhne doch schon bisher über den vereinbarten Einstiegslöhnen.

 

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