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Businessplan Vorlage Konzept und Muster für Immobilienberater

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Kurzübersicht

Hier erhalten Sie Ihren Businessplan für die Gründung als Immobilienberater.

Zudem erhalten Sie von uns als Gründungsgeschenk unsere vielfach bewährte Kassenbuch-Software zum download mit aktuellen Freischaltschlüssel kostenlos.


Auf Wunsch senden wir Ihnen den Business Plan auch als CD-Version per Post zu.

Bezahlen Sie dabei bequem per PayPal, Kreditkarte oder  per Vorkasse.

Die Konzepte wurden von der EWU Dr. Wallberg & Partner GmbH erstellt, welche seit dem Jahr 1990 als Unternehmnsberatung und Gründercoach arbeitet.

Sie erhalten bei und detailierte Konzepte welche einfach zu bearbeiten sind und den Standards von Banken sowie den Vorgaben der Agentur für Arbeit (Arbeitsamt) entsprechen.

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Details

Sie erhalten in dem Konzept einen Überblick über die Branche und erhalten Informationen was Sie bei der Gründung beachten sollten.

Zudem erstellen Sie ein aussagefähiges Existenzgründungskonzept welches alle geforderten Punkte enthält.

Durch die Hinweise, Branchenzahlen und dem ausführlichen aber leicht zu bearbeitenden Finanzteil stellen Sie Ihr Geschäftsvorhaben überzeugend dar.

Möchten Sie auch einen eigenen Online-Shop wie z.B. dieser bei dem Sie gerade einkaufen?

Gern beraten wir Sie in der Richtung des Online-Handel und Marketing. Wir besprechen mit Ihnen wie Sie Ihre Produkte am bestem am Markt platziere und zeigen Ihnen Wege zu einem ordentlichen Einkommen.

Wir vergleichen mit Ihnen die verschiedenen Plattformen auf Nutzen und Leistung und geben Ihnen den Überblick mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

Für die Beratung haben wir ein Team zusammengestellt welches aus dem Bereich der Unternehmensberatung und dem Bereich unserer Softwareabteilung für Sie mit Rat und Tat behilflich ist.

Hier kurz noch ein Auszug zum Businessplan:

Immobilienberater
 

    Der Immobilienberater/makler ist ein Vermittlungsmakler. In der Regel ein freier Gewerbetreibender (Gewerbeanmeldung nach § 34c Gewerbeordnung), der Interessenten Wohnimmobilien, gemischt genutzte oder gewerbliche Objekte nachweist oder vermittelt. Er erhält für seine erfolgreichen Bemühungen (Erfolgsprinzip) eine Courtage (Maklerprovision).

Maklervertrag

    Zur Vermittlung einer Immobilie wird ein Maklervertrag geschlossen. Dabei handelt es sich um einen Vertrag über die Vermittlung und/oder den Nachweis einer Vertragsgelegenheit zum Verkauf, zur Vermietung oder zur Verpachtung einer Immobilie zwischen dem Auftraggeber und dem Immobilienmakler. Wesentlicher Inhalt ist das sog. Provisionsversprechen (Courtage) des Auftraggebers, wenn die Tätigkeit des Maklers den angestrebten Erfolg bewirkt. Der Maklervertrag kann schriftlich, mündlich oder durch schlüssiges Verhalten abgeschlossen werden. Man unterscheidet zwei Arten des Maklervertrags: den normalen Maklervertrag, auch Allgemeinauftrag genannt, und den sog. Makler-Alleinauftrag. Im Maklervertrag kann nicht die Möglichkeit ausgeschlossen werden, dass der Verkäufer an einen von ihm selbst gefundenen Interessenten verkauft. Allerdings fällt in den meisten Fällen die Courtage trotzdem an. Die Courtage beträgt bei Immobilienverkäufen zwischen 3-6% des Kaufpreises zuzüglich Umsatzsteuer und bei Vermietungen von Wohnungen bis zu 2 Netto-Monatsmieten zuzüglich Umsatzsteuer. Die Provision bei Verkäufen und der Vermittlung von Gewerbeobjekten ist frei verhandelbar, die Provision für die Vermittlung von Wohnraum im Wohnraumvermittlungsgesetz auf zwei Nettokaltmieten zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt. Dabei darf auch derjenige keine Provision für die Vermittlung von Wohnraum verlangen, der zum Zeitpunkt des Vertrages Eigentümer, Verwalter oder Mieter der Mietsache ist oder mit diesem wirtschaftlich verbunden ist. Die Maklercourtage wird bei Abschluss eines Verkaufs- oder Mietvertrages fällig, so dass jede Vorleistung eines Maklers auf dessen eigenes Risiko erfolgt. Die Höhe der Maklerprovision richtet sich nach der Marktlage, dem Preis der Immobilie und den am Markt üblichen Konditionen. So ist es beispielsweise üblich in Berlin 6% Courtage zzgl. MWSt, in Hamburg 5,25 % zzgl. MWSt. und in Nordrhein-Westfalen jeweils 3 % zzgl. MWSt. Courtage von Käufer und Verkäufer zu vereinbaren. Die Festlegung der Verkäufercourtage wird unterschiedlich gehandhabt. Bei Verzicht auf die Verkäufercourtage ist eine Mehrerlösregelung möglich. Danach wird ein fester Verkaufspreis mit dem Verkäufer vereinbart. Kann der Makler einen höheren Preis erzielen, wird der Mehrerlös zwischen Makler und Verkäufer geteilt. Geprüfte Makler sind u.a. im Immobilienverband Deutschland (IVD) organisiert.

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Hersteller EWU Unternehmensberatung
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