Details
Sie erhalten in dem Konzept einen Überblick über die Branche und erhalten Informationen was Sie bei der Gründung beachten sollten.
Zudem erstellen Sie ein aussagefähiges Existenzgründungskonzept welches alle geforderten Punkte enthält.
Durch die Hinweise, Branchenzahlen und dem ausführlichen aber leicht zu bearbeitenden Finanzteil stellen Sie Ihr Geschäftsvorhaben überzeugend dar.
Möchten Sie auch einen eigenen Online-Shop wie z.B. dieser bei dem Sie gerade einkaufen?
Gern beraten wir Sie in der Richtung des Online-Handel und Marketing. Wir besprechen mit Ihnen wie Sie Ihre Produkte am bestem am Markt platziere und zeigen Ihnen Wege zu einem ordentlichen Einkommen.
Wir vergleichen mit Ihnen die verschiedenen Plattformen auf Nutzen und Leistung und geben Ihnen den Überblick mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.
Für die Beratung haben wir ein Team zusammengestellt welches aus dem Bereich der Unternehmensberatung und dem Bereich unserer Softwareabteilung für Sie mit Rat und Tat behilflich ist.
Hier kurz noch ein Auszug zum Businessplan:
Betreibung einer Gaststätte
Eine Gaststätte (auch: Wirtshaus, in ländlichen Regionen Dorfkrug, im Schleswigschen Krog) ist ein gastronomischer Betrieb, in dem Getränke oder Speisen zum sofortigen Verzehr verkauft werden und der hierzu eine Aufenthaltsmöglichkeit bietet, beispielsweise ein Restaurant, ein Biergarten oder eine Kneipe. Im süddeutschen Raum gab es im 17. und 18. Jahrhundert die Tafernwirtshäuser.
Rechtslage in Deutschland
Der Begriff "Gaststätte" umfasst nach dem deutschen Gaststättengesetz die "Schankwirtschaft" (d.h. Getränke werden zum Verzehr an Ort und Stelle ausgeschenkt) und die "Speisewirtschaft" (d.h. zubereitete Speisen werden zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten). Der Betrieb einer Gaststätte bedarf nach dem Gaststättengesetz einer Gaststättenkonzession. Diese darf mit Nebenbestimmungen, insbesondere Auflagen verbunden werden, z.B. für lärmschützende Maßnahmen zu sorgen. Die Gaststättenerlaubnis gilt für eine bestimmte Betriebsart (z.B. Diskothek, Schankwirtschaft, Speisewirtschaft), für bestimmte Räumlichkeiten und für eine bestimmte Person (Gastwirt). Die Gaststättenerlaubnis wird nur erteilt, wenn der Betreiber persönlich zuverlässig ist, wenn Räumlichkeiten vorhanden sind, die bestimmten Anforderungen genügen. Diese Anforderungen, z.B. Vorhandensein einer Toilette mit bestimmter Beckenanzahl, ergeben sich aus den jeweiligen landesrechtlichen Gaststättenverordnungen. Weiterhin muss die Gaststätte so gelegen sein, dass von ihr keine unzumutbaren Belästigungen für die Nachbarschaft ausgehen. Dies ist aus den jeweiligen Vorschriften des im Gebiet gültigen Bebauungsplanes zu entnehmen. z.B. In einem reinen Wohngebiet (WR) ist eine Gaststätte unzulässig, in einem allgemeinen Wohngebiet (WA) schon.
Neufassung des Gaststättenrechts ab 1. Juli 2005
Europaweit gilt nun, dass eine Gaststätte nicht mehr erlaubnispflichtig ist, wenn kein Alkohol ausgeschenkt wird. D.h. alle Auflagen wie das Vorhandensein von Toiletten, die persönliche Zuverlässigkeit des Wirtes etc. werden nicht mehr geprüft. Im baurechtlichen Sinne ist eine Gaststätte jedoch immer noch als solche zu behandeln, wenn sie
1. außerhalb der geltenden Ladenschlusszeiten geöffnet hat
2. mindestens die Hälfte der Verkaufsfläche eine Verzehrsmöglichkeit bietet
Dementsprechend muss eine solche Gaststätte die Gaststättenverordnung einhalten.
Hier ein Auszug aus dem Existenzgründungskonzept:
Wissen Sie eigentlich wieviel Steuern auf Sie zukommen - Sie werden staunen!
Sehr geehrte Gäste, unsere Preise verstehen sich in Euro inklusive Bedienung und folgenden Steuern:
- 1. Mehrwertsteuer
- 2. Lohnsteuer
- 3. Kirchensteuer
- 4. Einkommenssteuer
- 5. Umsatzsteuer
- 6. Weinsteuer
- 7. Schaumwein- und Branntweinsteuer
- 8. Gewerbesteuer
- 9. Sozial- und Krankenkassenversicherung
- 10. Feuer- und Haftpflichtversicherung
- 11. Lebensversicherung
- 12. Altersvorsorge
- 13. Dienstahl- und Glasbruchversicherung
- 14. Feuerschutzabgabe
- 15. Gebühren für die Schankerlaubnis
- 16. Gebühren für die IHK
- 17. Berufsgenossenschaftsbeiträge
- 18. Pacht/Miete von Geräten
- 19. Gas- und Heizungskosten
- 20. Warm-, Kalt- und Abwasserkosten
- 21. Stromkosten
- 22. Kaminkehrer
- 23. Sicherheitstechniker
- 24. Müllabfuhr
- 25. Reinigungsgebühren (Handtücher, Tischdecken, Putzlappen, Arbeitskleidung usw.)
- 26. Klopapier
- 27. Reparaturen
- 28. Wartungsverträge (gesetzl. Vorgeschrieben)
- 29. Telefongebühren
- 30. Dekorationskosten
- 31. Kosten für CDs
- 32. GEMA Gebühren
- 33. Rundfunk- und Fernsehgebühren
- 34. Kosten für Warenlager
Für Ihren Besuch bedankt sich das hiesige Finanzamt, die Stadt und natürlich der Wirt der Gaststätte "????"
...
Zusatzinformation
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| Hinweis zur Auslieferung | Standard per Download und auf Wunsch mit Backup-CD |
| Hersteller | EWU Unternehmensberatung |
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| Publisher | EWU Unternehmensberatung |
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